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Aktionsplan des BeB

Ein verbandsspezifischer Beitrag zur Umsetzung der UN-BRK

Logo Leichte Sprache.

Aktions-Plan vom BeB

Zusammen-Fassung in Leichter Sprache

Aktionsplan des BeB

Ein verbandsspezifischer Beitrag zur Umsetzung der UN-BRK

Titelbild des "Aktionsplan" des BeB.

│→3 Inhalt│→ 4 Vorwort│→ 6 Weg zum Aktionsplan│→9 Aktionsplan│→ 16 Projektstuerung│

„Aktionspläne bieten die Möglichkeit, Menschen mit Behinderung, die sich nicht selbst vertreten können sowie Angehörige / gesetzliche Betreuer in den Entwicklungsprozess der Teilhabe im Sozialraum mit einzubinden und sie der Öffentlichkeit nahe zu bringen. Durch Aktionspläne können die Einrichtungen gemeinsam mit allen Beteiligten ihre gesamte Organisation überprüfen und weiterentwickeln.“

Rolf Winkelmann, stellvertretender Sprecher des Beirats der Angehörigen und gesetzlichen Betreuer/innen

„In den Aktionsplan-Projekten des BeB habe ich erfahren, dass Beteiligung verändert. Das ist ein großer Gewinn, auch für einen Verband. Deshalb mein Tipp: Einfach machen!“

Claudia Niehoff, Referentin BeB

Inhalt

Hinweis: Die Seitenzahlen stammen aus der Druck-/PDF-Fassung und sind hier mit Links zum Text hinterlegt.

Vorwort 4

Der Weg zum Aktionsplan des BeB 6

Die Motivation für einen Aktionsplan 6
Die Erstellung des Aktionsplans 6
Die Wirkung des Aktionsplans 8

Aktionsplan des BeB 9

1. Handlungsfeld Bewusstseinsbildung 9
2. Handlungsfeld Partizipation 10
3. Handlungsfeld Barrierefreiheit 11
4. Handlungsfeld Austausch und Umsetzung im Verband 12
5. Handlungsfeld BeB als Arbeitgeber 14

Projektsteuerung und Evaluation 16

Steuerungs- und Begleitstruktur 16
Evaluationssystematik 16

Anhang - Linkliste 17

Ausblick - Gute Gründe für einen Aktionsplan 18

Impressum 2

│→3 Inhalt│→ 4 Vorwort│→ 6 Weg zum Aktionsplan│→9 Aktionsplan│→ 16 Projektstuerung│Auswahl│

Vorwort

Warum Aktionspläne zur Umsetzung der UN-BRK? 4
Warum ein Aktionsplan für den Verband BeB? 4
Was ist das Ziel des BeB-Aktionsplans? 4
Welches Verständnis von Inklusion hat der BeB? 5
In welcher Gesellschaft wollen wir leben? 5

Der Bundesverband evangelische Behindertenhilfe e. V. (BeB) tritt dafür ein, dass alle Menschen in Vielfalt leben können. Unabhängig von gesundheitlichen Beeinträchtigungen oder Behinderungen soll es allen Menschen möglich sein, das Leben in größtmöglicher Freiheit selbst zu gestalten. Damit nimmt der BeB Bezug auf die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK). Er hat sich in der Vergangenheit mehrfach zu deren Umsetzung mit eigenen Leitgedanken geäußert.

Warum Aktionspläne zur Umsetzung der UN-BRK?

Im Fakultativprotokoll zur UN-BRK werden nicht nur staatliche Institutionen, sondern auch Organisationen der Zivilgesellschaft aufgefordert, zur Umsetzung der UN-BRK Aktionspläne zu entwickeln. Dieser Forderung kommt der BeB mit dem im Mai 2014 abgeschlossenen Projekt „Aktionsplan des BeB als Handlungsmuster für seine Mitgliedseinrichtungen“ nach. In einem gemeinsamen Lern- und Erfahrungsprozess sind im Rahmen dieses Projektes Aktionspläne an neun Standorten in Deutschland entstanden, die in unterschiedlicher Weise Ziele und Vorgaben der UN-BRK in Alltagshandeln übertragen. Parallel dazu wurde mit wissenschaftlicher Begleitung des Instituts Mensch, Ethik und Wissenschaft (IMEW) eine Handlungsanleitung mit dem Titel „Beteiligung verändert“1 erarbeitet, die weitere Einrichtungen und Dienste der Behindertenhilfe motivieren soll, eigene Aktionspläne zu erarbeiten.

Warum ein Aktionsplan für den Verband BeB?

Inspiriert durch das BeB-Projekt kam die Überlegung auf, auch für den BeB als Verband einen eigenen Aktionsplan zu entwickeln. Der BeB strebt auf diese Weise eine Verstetigung der Umsetzung der UN-BRK an. Er unterstreicht damit auch die Ernsthaftigkeit der vorgenommenen Satzungsänderung2 auf der Mitgliederversammlung im Herbst 2012. Mit dieser Grundsatzentscheidung bezieht sich der BeB auf der Basis des christlichen Menschenbildes und im Hinblick auf den Interessenvertretungsauftrag für seine Mitglieder in seinen Beiträgen nach innen und außen auf die UN-BRK. Er leistet somit selbst einen konkreten Beitrag zur Verwirklichung der Menschenrechte für Menschen mit Behinderung oder psychischer Erkrankung.

Was ist das Ziel des BeB-Aktionsplans?

Der BeB möchte als Verband ein Gespür dafür entwickeln, welche Veränderungen Inklusion erfordern. Er möchte durch die Erarbeitung von konkreten Maßnahmen zur praktischen Umsetzung der UN-BRK zeigen, dass auch in einem kleinen Rahmen, einem Verband mit einer kleinen Geschäftsstelle, etwas bewegt werden kann. Die Erarbeitung und Umsetzung des Aktionsplans über einen Zeitraum von vier Jahren ist ein zielgerichtetes Vorhaben zur strategischen Weiterentwicklung des Verbandes mit weitreichenden Folgen. Die aktive Beteiligung von Menschen mit Behinderung oder psychischer Erkrankung im Entstehungs- und Umsetzungsprozess von Aktionsplänen stellt, insbesondere für einen Trägerverband, eine bedeutende Anforderung dar, die immanent gewollt und notwendig ist. Der durch den BeB-Aktionsplan angestoßene Prozess wird durch die Partizipation der „Kunden“ und das damit einhergehende Umdenken dazu führen, die Wunsch- und Wahlmöglichkeiten und die Teilhabe von Menschen mit Behinderung oder psychischer Erkrankung zu erhöhen. Denn auch schrittweise Veränderungen stoßen Entwicklungen an. Durch die Bekanntmachung des Aktionsplanes wird die Öffentlichkeit stärker einbezogen und für die Belange von Menschen mit Behinderung sensibilisiert. Auch die Politik soll stärker in die Verantwortung genommen werden, die Verwirklichung von Teilhabe aller Bürgerinnen und Bürger zu fördern.

Welches Verständnis von Inklusion hat der BeB?

Die Idee der Inklusion geht von der Verschiedenheit der Menschen aus, die gemeinsam in einer Gesellschaft leben, sich im Stadtteil begegnen und Teilhabe als einen gemeinschaftlichen Prozess des Miteinanders verstehen. Inklusion bedeutet, Leben in Vielfalt als Bereicherung zu erfahren und die Chancen für alle darin zu erkennen. Nie zuvor wurde die gesellschaftliche Vielfalt so stark wahrgenommen wie in unserer Gegenwart. Der angestrebte Idealzustand, „ohne Angst verschieden sein können“3, drückt eine Perspektive aus, in der die gesellschaftlichen Strukturen Sicherheit geben, um mit allen Heterogenitätsmerkmalen anerkannt und akzeptiert zu sein. Niemand soll ausgegrenzt werden, weil er / sie anders ist. Alle sollen willkommen sein. Inklusion ist zuallererst eine Frage der Haltung einzelner Menschen, der Haltungen von Teams und deren Institutionen. Inklusion im Sinne einer Gesellschaft für Alle hat nur dann eine Chance, wenn sie von den Beteiligten gewollt wird, Verschiedenheit als Chance begriffen wird und Neugierde aufeinander wichtiger ist als Abwendung. Darauf hinzuarbeiten, ist ein wichtiges Ziel des BeB, das er unter anderem mit der Realisierung seines Aktionsplans verfolgt.

In welcher Gesellschaft wollen wir leben?

Heute leben wir in Deutschland in einer pluralistischen, heterogenen Gesellschaft. Vorurteile, Ausgrenzungen und Diskriminierungen sind Teil unserer gesellschaftlichen Realität. Das Ziel ist, Heterogenität positiv zu betonen und Mechanismen von Ausgrenzung zu beseitigen. Es ist eine große Herausforderung, die Beseitigung der Barrieren, die die Teilhabe von Menschen mit Behinderung oder psychischer Erkrankung behindern, zu einem Anliegen bürgerschaftlichen Bewusstseins und politischen Handelns Aller zu machen. Der eingeschlagene Weg mit einer gemeinsamen Vision erfordert Mut, offene Herzen, Kompromissfähigkeit und Durchhaltevermögen. Das Umdenken fängt zunächst im Kopf an – auch in den Köpfen des BeB!

│→3 Inhalt│→ 4 Vorwort│→ 6 Weg zum Aktionsplan│→9 Aktionsplan│→ 16 Projektstuerung│Auswahl│

Der Weg zum Aktionsplan des BeB

Die Motivation für einen Aktionsplan 6
Die Erstellung des Aktionsplans 6
Die Wirkung des Aktionsplans 8

Ausgangspunkt für die Erstellung eines Aktionsplans des BeB war die Überlegung, dass Aktionspläne ein interessantes Instrument sind, um die Ziele und Vorgaben der UN-BRK in konkretes Alltagshandeln zu übertragen. Dies wurde durch die Erfahrungen im Projekt „Aktionsplan des BeB als Handlungsmuster für seine Mitgliedseinrichtungen“ bestätigt. Im Zeitraum von Januar 2013 bis Februar 2014 haben neun Mitgliedseinrichtungen mit wissenschaftlicher Begleitung des Institut Mensch Ethik und Wissenschaft (IMEW) eigene Aktionspläne entwickelt, die sich als Maßnahmepakete zur Umsetzung der UN-BRK vor Ort darstellen. Die Umsetzung dieser Aktionspläne ist in vollem Gange und soll in einem Zeitraum von fünf bis sechs Jahren erfolgen. Zeitgleich wurde in diesem Projekt unter Federführung von Dr. Katrin Grüber (IMEW) ein Handlungsleitfaden erarbeitet, der es Einrichtungen und Diensten ermöglicht, mit oder ohne externe Hilfe einen Aktionsplan zu erstellen. Der Handlungsleitfaden „Beteiligung verändert“ wurde in schwerer Sprache und in Leichter Sprache veröffentlicht.

Die Motivation für einen Aktionsplan

Angeregt durch den angestoßenen Prozess im Rahmen des Projektes für seine Mitgliedseinrichtungen hat der BeB sich entschieden, auch für den Verband selbst einen eigenen Aktionsplan zu erarbeiten. Der BeB ergreift mit der Erstellung eines eigenen Aktionsplans die Chance, den Blick nicht nur auf die Mitgliedseinrichtungen zu richten, sondern nach innen, in den Verband zu schauen und zu reflektieren, wo er selbst beim Thema Inklusion und UN-BRK steht und was er besser machen könnte als bisher. Er leistet mit seinem Aktionsplan eigene, spezifische Beiträge zur Umsetzung der UN-BRK. Dabei sind für den BeB folgende Zielsetzungen leitend:

Die Erstellung des Aktionsplans

Bereits seit 2013 traf sich zur Erarbeitung des Aktionsplans des BeB eine Arbeitsgruppe, bestehend aus zwei Vertretern des Vorstandes, jeweils einem Vertreter des Beirats der Menschen mit Behinderung oder psychischer Erkrankung und der Angehörigen und gesetzlichen Betreuer / innen, zwei Vertretern aus der Geschäftsstelle des BeB, einer Vertreterin einer Mitgliedseinrichtung und einer Vertreterin des IMEW, um konkrete Maßnahmen zur Umsetzung der UN-BRK zu erarbeiten, die eine Signal- und Vorbildwirkung entfalten könnten. Ausgehend von den Fragestellungen: Was machen wir bereits? Wo wollen wir uns verbessern? wurde eine Bestandsaufnahme durch die Arbeitsgruppe vorgenommen. Auf der Basis der Ergebnisse dieser Bestandsaufnahme wurden die für den BeB wesentlichen Handlungsfelder festgelegt und erste Ziele und Maßnahmen zusammengestellt.
Die Zwischenergebnisse der Arbeitsgruppe wurden auf einer 2-tägigen Klausur im Juni 2014 mit den Mitarbeiter / innen der Geschäftsstelle intensiv diskutiert, beraten, weiter entwickelt und ergänzt. Schließlich sind die Mitarbeiter / innen der Geschäftsstelle auch die Akteure, die wesentliche Teile des Aktionsplans umsetzen müssen. Deshalb war es wichtig, sie bereits in der Planungsphase zu beteiligen. Denn jede Organisation muss ihren eigenen Weg für eine inklusive Kultur, barrierefreie Strukturen und gemeinschaftliches Handeln finden.

Die Arbeitsgruppe

Die AG „Aktionsplan des BeB“ tagte in 2013-2015. Sie wurde bei der Erstellung des Aktionsplans von Dr. Katrin Grüber (IMEW) beraten. Die Mitglieder der AG waren:


Foto der Arbeitsgruppe.

Foto: Udo Dahlmann, Nordhausen

Im April 2015 wurde der Aktionsplan des BeB durch den Vorstand verabschiedet. Die Umsetzung des Aktionsplans über einen Zeitraum von vier Jahren (Mai 2015 bis Mai 2019) stellt ein zielgerichtetes Vorhaben zur strategischen Weiterentwicklung des Verbandes dar. Im Aktionsplan stehen insgesamt 16 Ziele und 35 Maßnahmen. Zu einigen Zielen gibt es mehrere Maßnahmen. Die Bandbreite der Maßnahmen ist groß. Die Ziele und Maßnahmen sind auf fünf Handlungsfelder verteilt, die mit den Kernaktivitäten des BeB korrespondieren. Die Handlungsfelder sind:

Die Wirkung des Aktionsplans

Es ist eine Kernbedingung von Inklusion, Strukturen und Systeme zu verändern. Inklusionsprozesse können zur Folge haben, dass Mitarbeiter / innen eigene Vorurteile hinterfragen, gegebenenfalls abbauen und ihre Kompetenzen erweitern. Die breite Auseinandersetzung mit dem Thema Inklusion unterstützt die Entwicklung einer inklusiven Kultur. Der Aktionsplan stellt Partizipationsprozesse innerhalb des Verbandes auf den Prüfstand. Deshalb gibt der Aktionsplan des BeB Orientierung in der Arbeit des Vorstandes, der Beiräte, der Geschäftsstelle und in Kooperation mit den Mitgliedseinrichtungen. Wenn wir als BeB wirklich wollen, dass sich unsere Gesellschaft in menschenrechtlicher Perspektive verändert, dann müssen wir auch selbst Teil dieser Entwicklung sein und uns verändern.

│→3 Inhalt│→ 4 Vorwort│→ 6 Weg zum Aktionsplan│→9 Aktionsplan│→ 16 Projektstuerung│Auswahl│

Aktionsplan des BeB

1. Handlungsfeld Bewusstseinsbildung 9
2. Handlungsfeld Partizipation 10
3. Handlungsfeld Barrierefreiheit 11
4. Handlungsfeld Austausch und Umsetzung im Verband 12
5. Handlungsfeld BeB als Arbeitgeber 14

1. Handlungsfeld: Bewusstseinsbildung (UN-BRK Artikel 8 )

Artikel 8
Bewusstseinsbildung

(1) Die Vertragsstaaten verpflichten sich, sofortige, wirksame und geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um

a) in der gesamten Gesellschaft, einschließlich auf der Ebene der Familien, das Bewusstsein für
Menschen mit Behinderungen zu schärfen und die Achtung ihrer Rechte und ihrer Würde zu fördern;
b) Klischees, Vorurteile und schädliche Praktiken gegenüber Menschen mit Behinderungen, einschließlich aufgrund des Geschlechts oder des Alters, in allen Lebensbereichen zu bekämpfen;
c) das Bewusstsein für die Fähigkeiten und den Beitrag von Menschen mit Behinderungen zu fördern.

(2) Zu den diesbezüglichen Maßnahmen gehören

a) die Einleitung und dauerhafte Durchführung wirksamer Kampagnen zur Bewusstseinsbildung in der Öffentlichkeit mit dem Ziel, i) die Aufgeschlossenheit gegenüber den Rechten von Menschen mit Behinderungen zu erhöhen, ii) eine positive Wahrnehmung von Menschen mit Behinderungen und ein größeres gesellschaftliches Bewusstsein ihnen gegenüber zu fördern, iii) die Anerkennung der Fertigkeiten, Verdienste und Fähigkeiten von Menschen mit Behinderungen und ihres Beitrags zur Arbeitswelt und zum Arbeitsmarkt zu fördern;
b) die Förderung einer respektvollen Einstellung gegenüber den Rechten von Menschen mit Behinderungen auf allen Ebenen des Bildungssystems, auch bei allen Kindern von früher Kindheit an;
c) die Aufforderung an alle Medienorgane, Menschen mit Behinderungen in einer dem Zweck dieses Übereinkommens entsprechenden Weise darzustellen;
d) die Förderung von Schulungsprogrammen zur Schärfung des Bewusstseins für Menschen mit Behinderungen und für deren Rechte.

Unsere Ziele

Die inhaltliche Befassung mit Aspekten der UN-BRK ist ein festes Element von Veranstaltungen, Publikationen, Gremien und Fortbildungen.
Bei der sozialpolitischen Lobbyarbeit wird die UN-BRK regelmäßig einbezogen.
Der BeB achtet in seinen Veröffentlichungen auf eine wertschätzende Darstellung von Menschen mit Behinderung oder psychischer Erkrankung als Bürgerinnen und Bürger und bezieht sie in die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit mit ein. Mit den Veröffentlichungen unter Beachtung von Vielfalt als Bereicherung in der Gesellschaft trägt der BeB zur Antidiskriminierung bei.

Unsere Maßnahmen

1.1 Der Aktionsplan wird bis zu seiner Umsetzung regelmäßiger Tagesordnungspunkt der Gremiensitzungen (Vorstand, Beiräte der Menschen mit Behinderung oder psychischer Erkrankung und der Angehörigen und gesetzlichen Betreuer / innen, BeB-Teamsitzung).

1.2 Der BeB unterstützt die inhaltliche Auseinandersetzung mit der UN-BRK und die Umsetzung des Aktionsplans durch die Entwicklung einer Fortbildung zu Aspekten der Personal- und Organisationsentwicklung (eventuell auch mit externem Partner).

1.3 Bei Veranstaltungen des BeB wird nach Möglichkeit mindestens ein geeigneter Referent / eine geeignete Referentin aus dem Kreis von Menschen mit Behinderung oder psychischer Erkrankung kommen. Zur Unterstützung wird eine fortzuschreibende Liste mit kompetenten Referent / innen und ihren Schwerpunktthemen angefertigt.

1.4 In der Mitgliederzeitschrift „BeB Informationen“ und auf der Homepage wird regelmäßig über den Aktionsplan des BeB berichtet.

1.5 Bei zukünftigen Arbeitsaufträgen und Projekten wird geprüft, inwieweit die Ziele und Vorgaben der UN-BRK berücksichtigt wurden. Eine Checkliste zur Prüfung steht zur Verfügung, damit jedes Mitglied des Vorstandes für seinen Arbeitsbereich die Prüfung selbst vornehmen kann.

1.6 Bei allen Aktivitäten im Rahmen der sozialpolitischen Lobbyarbeit wird der Bezug zur UN-BRK hergestellt.
1.7 Durch die Verwendung von Bildern aus den Mitgliedseinrichtungen, in denen auf eine wertschätzende Darstellung von Menschen mit Behinderung oder psychischer Erkrankung geachtet wird, baut der BeB für seine Publikationen einen Pool an Bildern auf und macht den Aspekt „Vielfalt in der Gesellschaft“ auch in der Bildsprache sichtbar.

1.8 Die verbändeübergreifende Zusammenarbeit mit dem Bundeskompetenzzentrum für Barrierefreiheit (BKB) zur Einwirkung auf den „Markt“ (z. B. Beteiligung / Verbreitung von Musterzielvereinbarungen, Konzepten, Berichterstattungen zum kontinuierlichen Ausbau von barrierefreien Veranstaltungsorten und Hotels) wird geprüft.

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2. Handlungs-Feld: Partizipation (UN-BRK Artikel 29 u. a.)

Artikel 29
Teilhabe am politischen und öffentlichen Leben

Die Vertragsstaaten garantieren Menschen mit Behinderungen die politischen Rechte sowie die Möglichkeit, diese gleichberechtigt mit anderen zu genießen, und verpflichten sich
(…)

b) aktiv ein Umfeld zu fördern, in dem Menschen mit Behinderungen ohne Diskriminierung und gleichberechtigt mit anderen wirksam und umfassend an der Gestaltung der öffentlichen Angelegenheiten mitwirken können, und ihre Mitwirkung an den öffentlichen Angelegenheiten zu begünstigen.

Unsere Ziele

Beteiligungsverfahren und Beteiligungsstandards bezogen auf Menschen mit Behinderung und ihre Angehörigen sind innerhalb des BeB geklärt.

Zur Unterstützung von Beteiligung sind Arbeitsstrukturen angepasst und notwendige Assistenz sichergestellt.

Unsere Maßnahmen

2.1 Der Vorstand beruft für den Erprobungszeitraum 2015 / 2016 je eine / n Vertreter / in des Beirats der Menschen mit Behinderung oder psychischer Erkrankung und des Beirats der Angehörigen und gesetzlichen Betreuer / innen als Gastmitglied mit beratender Stimme in den Vorstand.

2.2 Im Haushalt wird ein Budget für Kosten der Assistenz (für die Vertretung des Beirats der Menschen mit Behinderung oder psychischer Erkrankung im Vorstand) eingestellt.

2.3 Bei der Gründung neuer Arbeitskreise / Gremien entscheidet der Vorstand, ob Beiräte in das Gremium einbezogen werden sollen.

2.4 Vom BeB erarbeitete Grundsatzpapiere werden beteiligungsorientiert mit beiden Beiräten beraten, so dass die Perspektive von Menschen mit Behinderung Berücksichtigung finden kann. Dieses Verfahren gilt nicht für Papiere, die mit engen Zeitvorgaben von außen entwickelt werden müssen.

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3. Handlungsfeld: Barrierefreiheit (UN-BRK Artikel 9)

Artikel 9
Zugänglichkeit

(1) Um Menschen mit Behinderungen eine unabhängige Lebensführung und die volle Teilhabe in allen Lebensbereichen zu ermöglichen, treffen die Vertragsstaaten geeignete Maßnahmen mit dem Ziel, für Menschen mit Behinderungen den gleichberechtigten Zugang zur physischen Umwelt, zu Transportmitteln, Information und Kommunikation, einschließlich Informations- und Kommunikationstechnologien und -systemen, sowie zu anderen Einrichtungen und Diensten, die der Öffentlichkeit in städtischen und ländlichen Gebieten offen stehen oder für sie bereitgestellt werden, zu gewährleisten. Diese Maßnahmen, welche die Feststellung und Beseitigung von Zugangshindernissen und -barrieren einschließen, gelten unter anderem für

a) Gebäude, Straßen, Transportmittel sowie andere Einrichtungen in Gebäuden und im Freien, einschließlich Schulen, Wohnhäusern, medizinischer Einrichtungen und Arbeitsstätten.

b) Informations-, Kommunikations- und andere Dienste, einschließlich elektronischer Dienste und Notdienste.
(…)

f) um andere geeignete Formen der Hilfe und Unterstützung für Menschen mit Behinderungen zu fördern, damit ihr Zugang zu Informationen gewährleistet wird;

g) um den Zugang von Menschen mit Behinderungen zu den neuen Informations- und Kommunikations-Technologien und -Systemen, einschließlich des Internets, zu fördern.

Unsere Ziele

Der Internetauftritt des BeB, das bebnet und die Seite www.beb-einmischen.de sind möglichst barrierefrei
entsprechend der BITV 2.0 gestaltet.

Der Zugang zu BeB-Veranstaltungen soll möglichst barrierefrei gestaltet werden (baulich und kommunikativ).

Die Kernaussagen des BeB sind in Leichter Sprache verfügbar.

Unsere Maßnahmen

3.1 Der BeB wird den Internetauftritt, das bebnet und die Seite www.beb-einmischen.de nach den Vorgaben der BITV 2.0 gestalten.

3.2 Der BeB wird prüfen, welche Texte und Inhalte barrierefrei (betrifft auch PDF-Dateien) bereitgestellt werden sollen. Zu klären ist auch, in welcher Form die zu veröffentlichen Texte angelegt sein müssen, damit sie die Kriterien für barrierefreie PDFs erfüllen.

3.3 Der BeB nimmt die „Checkliste barrierefreie Veranstaltungen“ der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) als Grundlage für die Planung von Veranstaltungen und entwickelt mit den gewonnenen Erfahrungen die Checkliste zielgruppenbezogen weiter.

3.4 Im Kontakt mit den bisherigen Veranstaltungspartnern prüft der BeB, inwieweit die Kriterien für barrierefreie Veranstaltungen von den Partnern erfüllt werden. In Abhängigkeit der Ergebnisse und unter Berücksichtigung der Gegebenheiten zukünftiger Veranstaltungen (wie z. B. Zielgruppen der Veranstaltungen) wählt der BeB bewusst Veranstaltungsorte aus.

3.5 Im Anmeldeverfahren zu Veranstaltungen werden die Leistungen des BeB benannt. Darüber hinaus werden Unterstützungsbedarfe der Teilnehmenden abgefragt und eine Steuerung der benötigten Assistenz unter Abwägung der Anzahl, des Umfangs und der finanziellen Mitteln vorgenommen. Die Vorstand-Beschlussvorlage für Tagungen enthält zukünftig die Abfrage, an welche Zielgruppen sich die Tagung richtet und ob auf „Barrierefreiheit“ zu achten ist. Hierfür ist ein Sonderbudget „Kosten für barrierefreie Tagungen“ einzurichten.

3.6 Die Kernaussagen des BeB werden zukünftig in Leichte Sprache übersetzt und veröffentlicht. Dabei wird ein einheitlicher Standard berücksichtigt.

3.7 Im Haushalt werden die Kosten für „Übersetzungen in Leichte Sprache“ und „besondere behinderungsbedingte Assistenzbedarfe des Beirats“ berücksichtigt (Budget). Hierfür sind Sonderbudgets „Übersetzung in leichte Sprache“ und „behinderungsbedingte Assistenzbedarfe des Beirats“ einzurichten.

│→3 Inhalt│→ 4 Vorwort│→ 6 Weg zum Aktionsplan│→9 Aktionsplan│→ 16 Projektstuerung│

4. Handlungsfeld: Austausch und Umsetzung im Verband
(UN-BRK Artikel 19, 24, 25, 27 u. a.)

Artikel 19
Unabhängige Lebensführung und Einbeziehung in die Gemeinschaft

Die Vertragsstaaten dieses Übereinkommens anerkennen das gleiche Recht aller Menschen mit Behinderungen, mit gleichen Wahlmöglichkeiten wie andere Menschen in der Gemeinschaft zu leben, und treffen wirksame und geeignete Maßnahmen, um Menschen mit Behinderungen den vollen Genuss dieses Rechts und ihre volle Einbeziehung in die Gemeinschaft und Teilhabe an der Gemeinschaft zu erleichtern, indem sie unter anderem gewährleisten, dass
(…)

Artikel 24
Bildung

(1) Die Vertragsstaaten anerkennen das Recht von Menschen mit Behinderungen auf Bildung. Um dieses Recht ohne Diskriminierung und auf der Grundlage der Chancengleichheit zu verwirklichen, gewährleisten die
Vertragsstaaten ein integratives Bildungssystem auf allen Ebenen und lebenslanges Lernen mit dem Ziel,
(…)

Artikel 25
Gesundheit

Die Vertragsstaaten anerkennen das Recht von Menschen mit Behinderungen auf das erreichbare Höchstmaß an Gesundheit ohne Diskriminierung aufgrund von Behinderung. Die Vertragsstaaten treffen alle geeigneten Maßnahmen, um zu gewährleisten, dass Menschen mit Behinderungen Zugang zu geschlechtsspezifischen Gesundheitsdiensten, einschließlich gesundheitlicher Rehabilitation, haben.
(…)

Artikel 27 der UN-BRK
Arbeit und Beschäftigung

(1) Die Vertragsstaaten anerkennen das gleiche Recht von Menschen mit Behinderungen auf Arbeit; dies beinhaltet das Recht auf die Möglichkeit, den Lebensunterhalt durch Arbeit zu verdienen, die in einem offenen, integrativen und für Menschen mit Behinderungen zugänglichen Arbeitsmarkt und Arbeitsumfeld frei gewählt oder angenommen wird.
(…)

Unsere Ziele

Bezogen auf die Kernarbeitsfelder der Mitgliedsorganisationen (Lebensbegleitung, Arbeit, Gesundheit und Bildung) werden die einschlägigen Bestimmung der UN-BRK in die Fachdiskussion einbezogen und bei den Schlussfolgerungen für die praktische Ausrichtung der Unterstützungsleistungen berücksichtigt.

Good-Practice-Beispiele werden im Verband bekanntgemacht und als Anregung zur Weiterentwicklung der sozialen Praxis gefördert.

BeB-Fachkonzepte und Handreichungen tragen zur Umsetzung der UN-BRK bei.

Beiträge des BeB zur Rechtsentwicklung reflektieren die Konformität mit der UN-BRK und tragen so dazu bei, dass die Rechtsnormen der UN-BRK zunehmend wirksam werden.

Unsere Maßnahmen

4.1 Der BeB fördert den Austausch zu guten Beispielen aus der Praxis unter Beteiligung von Menschen mit
Behinderung oder psychischer Erkrankung und bittet Mitgliedsorganisationen Hinweise zu Good-Practice-
Beispielen zu geben. Diese werden entweder in den BeB-Informationen, in einer Broschüre oder auf der
Website oder in anderer geeigneter Form veröffentlicht.

4.2 Der BeB schreibt alle zwei Jahre den verbandsübergreifenden mitMenschPreis zur Verbreitung von innovativen
und inklusiven Praxisprojekten zur Teilhabe von Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf aus.

4.3 BeB-Fachkonzepte und Handreichungen werden unter der Beteiligung von Menschen mit Behinderung oder psychischer Erkrankung entwickelt. In den Erarbeitungen wird der Bezug zur UN-BRK dargelegt.

4.4 Der BeB gibt einen Impuls an den Arbeitskreis Behindertenrecht der Fachverbände für Menschen mit Behinderung, innerhalb des Gremiums Fragen der Rechtsentwicklung in Bezug auf die Konformität mit der
UN-BRK (Disability Mainstreaming) regelhaft zu beraten.

4.5 Analog zum Rundbrief „BeBaktuell“ entwickelt der BeB unter Beteiligung von Menschen mit Behinderung
oder psychischer Erkrankung einen Rundbrief für die Zielgruppe der Selbstvertretungsgremien der
Mitgliedseinrichtungen. Der Rundbrief „BeBaktuell“ wird zunächst durch eine feste Rubrik und eine Beilage
ergänzt. Perspektivisch wird die Möglichkeit des Aufbaus eines eigenen Redaktionskreises geprüft.

4.6 Der BeB richtet unter Beteiligung von Menschen mit Behinderung oder psychischer Erkrankung in der Mitgliederzeitschrift „BeB Informationen“ eine Rubrik für die Zielgruppe der Selbstvertretungsgremien in den
Mitgliedseinrichtungen ein. Die Zeitschrift „BeB Informationen“ wird zunächst durch Beiträge in einer „festen
Rubrik“ durch den Beirat der Menschen mit Behinderung oder psychischer Erkrankung ergänzt. Der Beirat kann
auch Themen für diese Rubrik anmelden. Perspektivisch wird die Möglichkeit einer Mitarbeit von Menschen mit
Behinderung oder psychischer Erkrankung im Redaktionskreis „BeB Informationen“ geprüft.

4.7 Im Redaktionskreis der Fachzeitschrift „Kerbe“ arbeitet bereits seit Jahren ein / e Psychiatrieerfahrene/r mit. Perspektivisch wird die Möglichkeit einer Mitarbeit von Menschen mit Behinderung oder psychischer Erkrankung im Redaktionskreis der Fachzeitschrift „Orientierung“ geprüft.

4.8 Der Aktionsplan des BeB wird unter dem Aspekt „Kommunikation“ in geeignete Gremien (z. B. Lenkungsausschuss des Zentrums Kommunikation der Diakonie Deutschland) eingebracht.

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5. Handlungsfeld „BeB als Arbeitgeber“ (UN-BRK Artikel 27)

Artikel 27 der UN-BRK
Arbeit und Beschäftigung

(1) Die Vertragsstaaten anerkennen das gleiche Recht von Menschen mit Behinderungen auf Arbeit; dies beinhaltet das Recht auf die Möglichkeit, den Lebensunterhalt durch Arbeit zu verdienen, die in einem offenen, integrativen und für Menschen mit Behinderungen zugänglichen Arbeitsmarkt und Arbeitsumfeld frei gewählt oder angenommen wird.
(Die Vertragsstaaten sichern und fördern die Verwirklichung des Rechts auf Arbeit, (…) um unter anderem b) das gleiche Recht von Menschen mit Behinderungen auf gerechte und günstige Arbeitsbedingungen, einschließlich Chancengleichheit und gleichen Entgelts für gleichwertige Arbeit, auf sichere und gesunde Arbeitsbedingungen, einschließlich Schutz vor Belästigungen, und auf Abhilfe bei Missständen zu schützen;
(…)

Unsere Ziele

Für die hauptamtliche Mitarbeit sind dem BeB alle Personen willkommen, die die Zielsetzungen des BeB aktiv unter-stützen und der jeweiligen Aufgabe entsprechen können.

Der Arbeitgeber stellt eine barrierefreie Arbeitsumwelt für die Mitarbeitenden zur Verfügung (Ausstattung der Geschäftsstelle).

Bei der Vergabe von Aufträgen wird neben der Sicherung der Wirtschaftlichkeit das Ziel verfolgt, Menschen mit Behinderung Teilhabe am Arbeitsleben zu ermöglichen.
Der BeB fördert die Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Arbeitsleben.

Unsere Maßnahmen

5.1 Der BeB führt ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) durch und entwickelt hierzu ein Rahmenkonzept.

5.2 Werden Menschen mit Behinderung beschäftigt oder erwerben Mitarbeitende eine Behinderung, analysiert der BeB den Bedarf, um einen angepassten Arbeitsplatz zur Verfügung stellen zu können. Der BeB erstellt eine Liste mit Themen, die berücksichtigt werden. (inklusive einer Gefährdungsanalyse unter Präventionsgesichtspunkten).
5.3 Der BeB weist bei zukünftigen Ausschreibungen ausdrücklich darauf hin, dass Menschen mit Behinderung willkommen sind.

5.4 Die Ausschreibungen sind im Rahmen der Umsetzung von Barrierefreiheit auch für Menschen mit Beeinträchtigung zugänglich (siehe auch 3.1).

5.5 Der BeB wird im Falle entsprechender Ausschreibungen mit dem Arbeitgeberservice schwerbehinderte Akademiker der Zentralen Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) Kontakt aufnehmen.

5.6 Der BeB prüft, ob er einmal im Jahr ein mehrwöchiges Praktikum im Bürobereich anbieten kann, in dem gezielt Menschen mit Behinderung angesprochen werden (eventuell in Kooperation mit Berufsbildungswerken).

5.7 Der BeB bevorzugt bei der Vergabe von Aufträgen und der Beschaffung von Produkten, sofern dies im ver-gaberechtlichen Rahmen möglich ist, Bewerber, die Menschen mit Behinderung beschäftigen. Im Rahmen der Evaluation des Aktionsplans wird über die Umsetzung berichtet.

5.8 Die Geschäftsstelle ergänzt die vorliegenden „Leitideen“ um den Aspekt der UN-BRK.

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Projektsteuerung und Evaluation des Aktionsplans

Steuerungs- und Begleitstruktur 16
Evaluationssystematik 16

Steuerungs- und Begleitstruktur

Die Steuerung des Projekts „Aktionsplan des BeB“ erfolgt durch die BeB-Geschäftsstelle bzw. durch die in einem Arbeitsplan festgelegten Verantwortlichen.

Die Begleitung des Umsetzungsprozesses wird durch die bisherige AG „Aktionsplan des BeB“ unter der neuen Bezeichnung „Begleitgruppe Aktionsplan“ in einer leicht veränderten Zusammensetzung sichergestellt. Dr. Katrin Grüber (IMEW) wird gegebenenfalls situativ als begleitende Beraterin angefragt. Mindestens zwei Vorstands-Mitglieder und jeweils ein Vertreter der Beiräte des BeB gehören der „Begleitgruppe Aktionsplan“ an. Die Besetzung der Begleitgruppe verdeutlicht nach Außen einerseits das Zusammenwirken im BeB mit den Beiräten (im Sinne der Partizipation) und anderseits, dass eine Evaluation auch unter „schlanken“ Bedingungen realisiert werden kann.

Die Begleitgruppe

Die Mitglieder der Begleitgruppe sind:

Zu den Aufgaben der Begleitgruppe zählen:

Die Begleitgruppe trifft sich einmal im Jahr zur Verfassung eines Berichtes. Der Termin ist so zu koordinieren, dass der erarbeitete Bericht in die Vorstands-Klausur (jeweils November oder Dezember) einfließen kann. Unter Berücksichtigung der Umsetzungsplanung mit benannter Zeitstruktur ist davon auszugehen, dass die Begleitgruppe, beginnend im Jahr 2016, voraussichtlich bis zum Jahr 2019 zusammenarbeiten wird.

Evaluationssystematik

Die Evaluation der Umsetzung des Aktionsplans des BeB wird verbindlich im Vorstand (Vorstands-Klausur) beraten. Dort werden gegebenenfalls auch entsprechende Beschlüsse zur Weiterentwicklung oder Veränderung des Aktionsplans gefasst. Der Jahresbericht der „Begleitgruppe Aktionsplan“ bildet hierzu jeweils die Grundlage. Dieser bildet u. a. den Umsetzungsstand der Einzelmaßnahmen des Aktionsplans in Form eines Soll-Ist-Vergleichs ab.

Im Jahr 2019 (voraussichtlicher Projektabschluss) wird eine Gesamtbilanz „Aktionsplan BeB“ vorgelegt (u. a. mit Interviews der Beteiligten).

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Anhang - Linkliste

www.bmas.de
Informationen und Hintergründe sowie Möglichkeit zum Download der offiziellen deutschen Übersetzung der UN-BRK

www.einfach-teilhaben.de
Internetangebot des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales mit wichtigen Informationen und Services rund um das Thema Behinderung

www.nw3.de
Alternative deutsche Fassung der UN-BRK sog. Schattenübersetzung des Vereins Netzwerk Artikel 3 für Menschenrechte und Gleichstellung Behinderter e. V.

www.ich-kenne-meine-rechte.de
Interaktives Lernangebot in leichter Sprache der unabhängigen Monitoring-Stelle zur UN-BRK beim Deutschen Institut für Menschenrechte

www.beb-ev.de
Rubrik Stellungnahmen
Stellungnahme des BeB zum Gesetz zu dem Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen sowie dem Fakultativprotokoll

www.beb-ev.de
Rubrik Publikationen
Beteiligung verändert – Aktionsplan des BeB als Handlungsmuster für seine Mitgliedseinrichtungen

www.beb-ev.de
Rubrik Publikationen
Leit-Faden: Beteiligung verändert in Leichter Sprache

www.beb-einmischen.de
Rubrik Informationen
Stellungnahme des BeB zum Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderung in leichter Sprache

www.einfach-teilhaben.de
Übersichtliche und lebensnahe Informationen für Menschen mit Behinderungen, ihre Angehörigen, Verwaltungen und Unternehmen

www.mitMenschPreis.de
Der Bundesverband evangelische Behindertenhilfe e. V. (BeB) schreibt den mitMenschPreis aus für Projekte und
Initiativen in der Behindertenhilfe oder Sozialpsychiatrie, die Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf mehr selbstbestimmte Teilhabe ermöglichen.

http://www.imew.de/
Rubrik „Projekte des IMEW“, Aktionspläne
In schwerer Sprache:
http://www.beb-ev.de/.....pdf.
In Leichter Sprache:
http://www.beb-ev.de/...Leichte-Sprache.pdf.
2 § 2 Absatz 2; Satzung des BeB als PDF
http://www.beb-ev.de/...BeB-Satzung-2014....pdf

│→3 Inhalt│→ 4 Vorwort│→ 6 Weg zum Aktionsplan│→9 Aktionsplan│→ 16 Projektstuerung│

Ausblick - Gute Gründe für einen Aktionsplan

Ich engagiere mich für Aktionspläne in Einrichtungen und Diensten des BeB, weil wir in der Beschäftigung damit erfahren können, was wir noch besser oder anders machen können. Dabei zeigt die Einbeziehung der Betroffenen wieder einmal, wie viel Potential in uns allen steckt: Gemeinsam können wir viel bewegen und Barrieren abbauen. Das lohnt sich!

Uwe Mletzko,
Vorstandsvorsitzender BeB

„Aktionspläne sind ein geeignetes Instrument, damit Partizipation von Menschen mit Behinderung selbstverständlich wird. Was am Anfang noch schwierig erscheint, wird im Laufe der Zeit immer leichter.“

Dr. Katrin Grüber
, Geschäftsführerin Institut Mensch, Ethik und Wissenschaft (IMEW)

„Die Auseinandersetzung mit einem verbandseigenen Aktionsplan und den ausgewählten Handlungsfeldern und Maßnahmen hat den Mitarbeitenden der Geschäftsstelle deutlich gemacht, was die UN-BRK konkret bedeuten kann. Und einmal mehr zeigt sich: Die Veränderung fängt im Kopf an und hört bei der Umsetzung noch lange nicht auf…“

Rolf Drescher,
Geschäftsführer BeB

„Ein Aktionsplan trägt dazu bei „INKLUSION“ im Miteinander einzuüben und erlebbar zu machen!“
Ulrike Föhst, Vertreterin einer Mitgliedseinrichtung, Bethel.regional
„Wir machen einen Aktionsplan, weil Teilhabe nicht vom Himmel fällt!“

Dieter Lang,
Geschäftsführer Diakonissen Speyer-Mannheim Bethesda Landau

„Mit der Planung und Durchführung eines Aktionsplans lernen alle gemeinsam, wie wertvoll und nützlich eine gemeinsame Zusammenarbeit ist. Durch die Einbeziehung von Menschen mit Behinderung erhöht man auch gleich-zeitig ihr Selbstbewusstsein und ihren Mut.“

Udo Dahlmann,
Vorsitzender des Beirats der Menschen mit Behinderung oder psychischer Erkrankung im BeB

│→3 Inhalt│→ 4 Vorwort│→ 6 Weg zum Aktionsplan│→9 Aktionsplan│→ 16 Projektstuerung│Auswahl│

Impressum

Aktionsplan des BeB – ein verbandsspezifischer Beitrag zur Umsetzung der UN-BRK

Herausgeber:

Bundesverband evangelische Behindertenhilfe e. V.
Invalidenstr. 29, 10115 Berlin
Tel.: 030 83001-270
Fax: 030 83001-275
E-Mail: info@beb-ev.de
Internet: www.beb-ev.de

Das Dokument steht als kostenloser Download zur Verfügung unter
www.beb-ev.de, Rubrik „Publikationen“

Zielgruppe im BeB:
Mitgliedseinrichtungen

Themenhüter im BeB-Vorstand:
Prof. Dr. Jürgen Armbruster, Uwe Mletzko, Frank Stefan, Ursula Veh-Weingarten

Mitglieder der Arbeitsgruppe:
Leitung: Uwe Mletzko (Vorsitzender BeB)
Beratung: Dr. Katrin Grüber (Geschäftsführerin IMEW)
Udo Dahlmann (Vorsitzender Beirat der Menschen mit Behinderung oder psychischer Erkrankung)
Rolf Drescher (Geschäftsführer BeB)
Ulrike Föhst (Vertreterin Mitgliedseinrichtung, Bethel.regional)
Dieter Lang (ehemaliges Vorstandsmitglied BeB)
Claudia Niehoff (Referentin BeB)
Rolf Winkelmann (stellvertretender Sprecher Beirat der Angehörigen und gesetzlichen Betreuer / innen)

Quellennachweis Foto:
Seite 7: Udo Dahlmann, Nordhausen

Gestaltung und Satz:
Verbum GmbH, www.verbum-berlin.de

Vorstandsbeschluss: vom 23.04.2015 in Berlin
© BeB

Berlin, im Oktober 2015

│→3 Inhalt│→ 4 Vorwort│→ 6 Weg zum Aktionsplan│→9 Aktionsplan│→ 16 Projektstuerung│Auswahl│

Aktions-Plan vom BeB

Zusammen-Fassung in Leichter Sprache

Abbildung: Titelseite der Fassung in leichter Sprache.

Inhalt

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Aktionsplan vom BeB

Vor-Wort

Was ist der Aktions-Plan vom BeB?

Was ist die UN-Behinderten-Rechts-Konvention?

So ist der Text aufgebaut

Das steht im Aktions-Plan vom BeB

1. Bekannt machen

2. Mit-Bestimmen

3. Barriere-Freiheit

4. Zusammen Reden und Machen

5. Arbeit

Gute Gründe für einen Aktions-Plan

Impressum

→ Aktionsplan vom BeB→ Das steht drin→ Inhalts-Verzeichnis→ Start

Aktions-Plan vom BeB

Vor-Wort

Was ist der Aktions-Plan vom BeB?

Was ist die UN-Behinderten-Rechts-Konvention?

So ist der Text aufgebaut:

→ Aktionsplan vom BeB→ Das steht drin→ Inhalts-Verzeichnis

Vor-Wort

Logo des BeB.

Der Bundes-Verband evangelische Behinderten-Hilfe
ist ein Verein.

Das kurze Wort dafür ist: BeB.
Das spricht man so: be e be.

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Der BeB hat viele Mitglieder.

Dazu gehören
Dienste und Einrichtungen von der Diakonie.

Die Diakonie hilft Menschen mit Behinderung.

Und Menschen mit seelischen Krankheiten.

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Der BeB und seine Mitglieder sagen:
Menschen mit Behinderung sollen
überall dabei sein.

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Der BeB will etwas für die Rechte von
Menschen mit Behinderung
tun.

Er will zeigen:
So können wir die Rechte im Alltag umsetzen.

Deshalb hat der BeB einen Aktions-Plan gemacht.

Das bedeutet:
Der BeB hat aufgeschrieben was er machen will.

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Der BeB hat den Aktions-Plan zusammen mit Menschen mit Behinderung gemacht.

Das ist wichtig.
So lernen alle von-einander.

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Im Aktions-Plan steht:

Was sind die Probleme von Menschen mit Behinderung.

Was wird schon getan.

Dann weiß man:

Das muss noch getan werden.

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Der BeB will dass alle Menschen gut zusammen leben.

Der BeB will ändern wie die Gesellschaft über Menschen mit Behinderung denkt.

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Und Menschen mit Behinderung sollen mehr Aus-Wahl haben.

Sie sollen entscheiden:
So will ich leben.

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Beim Aktions-Plan vom BeB geht es um Inklusion.

Inklusion bedeutet:
Alle können mit-machen.

Alle Menschen haben die gleichen Rechte.

Alle Menschen bestimmen selbst.

Niemand wird ausgeschlossen.

Menschen mit Behinderung brauchen dabei Hilfe.

Das bedeutet:
Jeder muss mit-helfen.
Damit alle mit-machen können.

→ Aktionsplan vom BeB→ Das steht drin→ Inhalts-Verzeichnis

Was ist der Aktions-Plan vom BeB?

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Das Ziel ist:
Menschen mit Behinderung sollen besser leben.

Deshalb hat der BeB einen Aktions-Plan gemacht.

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Im Aktions-Plan stehen die Aktionen vom BeB.

Die Aktionen sind für alle wichtig.

Aktion bedeutet:
Der BeB will etwas tun oder machen.

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Im Aktions-Plan steht auch:

Wer macht was?

Wer prüft ob es gut gemacht ist?

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Im Aktions-Plan gibt es 5 wichtige Bereiche:

• Bekannt machen

• Mit-Bestimmen

• Barriere-Freiheit

• Zusammen Reden und Machen

• Arbeit

Zu jedem Bereich gibt es Aktionen. Und Ziele.

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Der Aktions-Plan vom BeB läuft 4 Jahre lang.

→ Aktionsplan vom BeB→ Das steht drin→ Inhalts-Verzeichnis

Was ist die UN-Behinderten-Rechts-Konvention?

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Es gibt eine Behinderten-Rechts-Konvention.

Das ist ein Vertrag.

Die Abkürzung für UN-Behinderten-Rechts-Konvention ist UN-BRK.

Wir sagen ab jetzt einfach nur UN-BRK.

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Bild: UN-Logo

Den Vertrag haben die UN gemacht.

Die UN sind die United Nations.

Das heißt auf Deutsch: Vereinte Nationen.

Den Vertrag haben viele Länder unterschrieben.

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In dem Vertrag stehen die Rechte von Menschen mit Behinderung.

Menschen mit Behinderung haben die gleichen Rechte wie Menschen ohne Behinderung.

Sie sollen ernst genommen werden.

Die Leute sollen anders über Behinderung denken.

→ Aktionsplan vom BeB→ Das steht drin→ Inhalts-Verzeichnis

So ist der Text aufgebaut:

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Das ist das Zeichen von der UN

Zuerst kann man lesen was die UN-BRK sagt.

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Das ist das Zeichen vom BeB.

Dann kann man lesen was der BeB machen will.

→ Aktionsplan vom BeB→ Das steht drin→ Inhalts-Verzeichnis→ Start

Das steht im Aktions-Plan vom BeB

1. Bekannt machen

2. Mit-Bestimmen

3. Barriere-Freiheit

4. Zusammen Reden und Machen

5. Arbeit

→ Aktionsplan vom BeB→ Das steht drin→ Inhalts-Verzeichnis

1. Bekannt machen

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Das sagt die UN-BRK über Bewusstseins-Bildung:

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Bewusstseins-Bildung ist ein schweres Wort.

Bewusstseins-Bildung bedeutet:

Bekannt machen.

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Das heißt:

Die Menschen in der Gesellschaft bekommen Infos.
Dann wissen sie es gibt Menschen mit Behinderung.

Und sie wissen:
Das sind die Rechte von Menschen mit Behinderung.

Menschen mit Behinderung haben die gleichen Rechte wie alle anderen Menschen.

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Wenn Menschen in der Gesellschaft das wissen haben sie weniger Vor-Urteile.

Das bedeutet:
Sie verstehen wie Menschen mit Behinderung wirklich sind.

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Das will der BeB machen:

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Viele Menschen sollen wissen:
Das sind die Rechte von Menschen mit Behinderung.

Deshalb sind Infos wichtig.

Der BeB will über die UN-BRK sprechen.

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Zum Beispiel:

• Auf Treffen mit Politikern.

• Auf Veranstaltungen.

• Im Internet.

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Menschen mit Behinderung werden gut dargestellt.
Zum Beispiel in der Zeitung.

Menschen mit Behinderung machen mit bei der Öffentlichkeits-Arbeit vom BeB.

Öffentlichkeits-Arbeit heißt:
Infos werden bekannt gemacht.
Zum Beispiel:
Menschen mit Behinderung schreiben Texte für die Zeitung vom BeB.

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2. Mit-Bestimmen

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Das sagt die UN-BRK über Partizipation:

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Partizipation ist ein schweres Wort.

Partizipation bedeutet:
Menschen mit Behinderung dürfen überall mit-machen.

Partizipation bedeutet auch:
Menschen mit Behinderung dürfen mit-bestimmen.

Zum Beispiel:
• In der Gesellschaft.
• Bei politischen Entscheidungen.
• In Gruppen.

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Menschen mit Behinderung reden mit.

Sie haben ein Recht darauf.

Sie fordern:
Redet nicht über uns
wenn wir nicht dabei sind.

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Das will der BeB machen:

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Das Ziel vom BeB ist:
Menschen mit Behinderung machen mit im Vorstand vom BeB.

Sie sagen:
Das wollen wir.

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Der Vorstand ist eine Gruppe.

Der Vorstand entscheidet über den BeB.

Menschen mit Behinderung beraten den Vorstand.

Und Angehörige beraten den Vorstand.

Angehörige sind zum Beispiel
Eltern von Menschen mit Behinderung.

Alle werden nach ihrer Meinung gefragt zur Arbeit vom BeB.

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2 Personen aus den Beiräten vom BeB machen mit im Vorstand:

1 Person vom Beirat für Menschen mit Behinderung.
Und 1 Person vom Beirat für Angehörige.

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Menschen mit Behinderung bekommen Hilfe in der Sitzung.
Damit sie im Vorstand mit-arbeiten können.

Das macht ein Assistent.

Zum Beispiel:
Beim Lesen.
Oder wenn sie Leichte Sprache brauchen.

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3. Barriere-Freiheit

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Das sagt die UN-BRK über Barriere-Freiheit:

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Eine Barriere bedeutet:
Etwas ist im Weg.

Für Menschen mit Behinderung soll es keine Barrieren geben.

Menschen mit Behinderung können überall hin.

Sie haben ein Recht darauf.

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Menschen mit Behinderung sollen alles nutzen können.

Zum Beispiel:
Häuser mit Treppen.
• Oder den Bus.
• Oder den Zug.

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Auch Texte sollen barriere-frei sein.

Alle Menschen sollen Texte gut verstehen.

Zum Beispiel:
Es gibt wichtige Texte in Blinden-Schrift.
Oder in Leichter Sprache.

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Das will der BeB machen:

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Das Ziel vom BeB ist:

Viele Veranstaltungen vom BeB sind barriere-frei.

Damit Menschen mit Behinderung mit-machen können.

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Es gibt Texte vom BeB für Menschen mit Behinderung.

Diese Texte sind wichtig.

Das Ziel vom BeB ist:
Es gibt diese Texte in Leichter Sprache.
Auch im Internet.

→ Aktionsplan vom BeB→ Das steht drin→ Inhalts-Verzeichnis

4. Zusammen Reden und Machen

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Das sagt die UN-BRK:

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Es kann viel getan werden
für Menschen mit Behinderung.

Zum Beispiel:
• Beim Wohnen.
• Beim Lernen.
• Bei der Gesundheit.
• Bei der Arbeit.

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Der BeB will mit seinen Mitgliedern über diese Bereiche reden.

Und er will mit ihnen zusammen etwas tun.
Damit Menschen mit Behinderung besser leben.

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Das will der BeB machen:

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Der BeB will gute Beispiele von Mitgliedern bekannt machen.

So können alle von-einander lernen.

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Der BeB will Denken und Machen verbinden.

Das bedeutet:

Der BeB macht zusammen mit den Mitgliedern Papiere.

In den Papieren steht wie man die UN-BRK im Alltag umsetzen kann.

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5. Arbeit

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Das sagt die UN-BRK über Arbeit:

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Menschen mit Behinderung haben ein Recht auf gute Arbeit.

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Menschen mit Behinderung sollen überall arbeiten können.
Wo andere Menschen auch arbeiten.

Zum Beispiel:
• In einer Firma.
• Im Amt.
• Oder in einem Büro.

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Sie entscheiden selbst:
Da will ich arbeiten.

Zum Beispiel:
• In einer Firma.
• Im Amt.
• Oder in einem Büro.

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Das will der BeB machen:

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Das Ziel vom BeB ist:
Menschen mit Behinderung arbeiten im Büro vom BeB.

Der BeB prüft:
Können Menschen mit Behinderung ein Praktikum machen?

Das heißt:
Sie arbeiten zur Probe im Büro.

Der Arbeits-Platz soll barriere-frei sein.

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Der BeB gibt Aufträge an Arbeit-Geber
wo Menschen mit Behinderung arbeiten.

→ Aktionsplan vom BeB→ Das steht drin→ Inhalts-Verzeichnis→ Start

Gute Gründe für einen Aktions-Plan

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Menschen mit und ohne Behinderung sollen gemeinsam etwas machen.

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So werden Hindernisse abgebaut.

 

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Die Rechte von Menschen mit Behinderung sollen bekannt sein.

So werden Vor-Urteile in den Köpfen abgebaut.

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Durch das Mit-machen fühlen sich Menschen mit Behinderung stark.

Und sie trauen sich etwas zu.

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Menschen mit Behinderung sollen überall dabei sein.

So lernen sie wie Mit-bestimmen geht.

Das wird dann immer leichter.

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Die Angebote von Mitgliedern vom BeB sollen noch besser werden.

Alle helfen mit.

So können Menschen mit Behinderung besser leben in der Gemeinde.

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Impressum

Aktions-Plan vom BeB
Leichte Sprache

Wer hat den Text geschrieben?

Eine Arbeits-Gruppe vom BeB hat den Text geschrieben. Dr. Katrin Grüber hat die Arbeits-Gruppe beraten. Sie arbeitet beim Institut Mensch, Ethik, Wissenschaft (IMEW). In der Arbeits-Gruppe haben mitgemacht: Udo Dahlmann, Rolf Drescher, Ulrike Föhst, Dieter Lang, Uwe Mletzko, Claudia Niehoff, Rolf Winkelmann.

Der Text in Leichter Sprache ist eine Zusammen-Fassung.

In der Zusammen-Fassung stehen die wichtigsten Sachen. Die Zusammen-Fassung hat Claudia Niehoff geschrieben. Sie arbeitet beim BeB. Die Zusammenfassung in Leichter Sprache ist übersetzt und geprüft von: Haiko Schilling, Benedikt Reiff, Sabrina Lauer, Büro für Leichte Sprache der Gemeindediakonie Mannheim.

Bilder

© Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Illustrator: Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013

Das Logo von der der UN ist von: http://i.ndtvimg.com/mt/2014-11/united_nations_logo360.jpg

Das Logo vom BeB ist von: http://www.beb-ev.de/

Heraus-Geber:

Bundesverband evangelische Behindertenhilfe e. V.
Invalidenstr. 29, 10115 Berlin

Tel.: 030 83001-270

Fax: 030 83001-275

E-Mail: info@beb-ev.de

Internet: www.beb-ev.de

Verabschiedet durch den Vorstand vom BeB
am 23. April 2015 in Berlin

Dieses Papier gibt es im Internet auf folgender Seite:

http://www.beb-ev.de, in der Rubrik „Publikationen“ und im Bereich des Beirats für Menschen mit Behinderung oder psychischer Erkrankung.

© BeB

Berlin, im Oktober 2015

→ Aktionsplan vom BeB→ Das steht drin→ Inhalts-Verzeichnis→ Start