22.04.2009
BeB warnt deutsche Europa-Abgeordnete vor neuer Eugenik
Änderungsanträge bei Abstimmung des Europäischen Parlaments über Maßnahmen im Bereich seltener Krankheiten bergen Gefahren
Berlin,
22.4.2009 – In einem Brief an die deutschen Mitglieder des Europäischen
Parlaments hat der Bundesverband evangelische Behindertenhilfe e.V.
(BeB) vor der Gefahr einer neuen Eugenik gewarnt. In der morgigen
Abstimmung über europäische Maßnahmen im Bereich seltener Krankheiten
geht es um die Änderungsanträge des Berichterstatters Antonios
Trakatellis. Der BeB fordert alle deutschen Abgeordneten auf, gegen die
eingebrachten Vorschläge zu stimmen: „Kein Parlament darf Vorstellungen
wie die ‚Ausmerzung’ bestimmter erblicher Dispositionen zur Maxime
staatlichen Handelns erklären und genetische Beratung in den Dienst
staatlicher Präventionsprogramme stellen“, so der BeB-Vorsitzende
Michael Conty in dem Schreiben, „Deutsche Mitglieder des Europäischen
Parlaments sind in besonderem Maße aufgerufen, sich solchem Gedankengut
entschieden zu widersetzen.“
Der von Berichterstatter Antonios
Trakatellis eingebrachte Änderungsantrag 3 (2a) legt die Festlegung
einer Meldepflicht für seltene Krankheiten nahe, Änderungsantrag 6 die
„Erhebung epidemiologischer Daten“. Damit würde nach Ansicht des BeB
der Schutz betroffener Personen vor Stigmatisierung erheblich
geschwächt werden. Die Ziffer 1 - Nummer Nr. 5a (neu) im
Änderungsantrag 24 lässt geradezu einen Dammbruch befürchten, nach
welchem nicht mehr die Behandlung des von einer seltenen Krankheit
betroffenen Menschen, sondern die Eugenik im Zentrum der Bekämpfung
seltener Krankheiten stehen könnte.
Weiterhin lassen Begriffe wie „Ausmerzung seltener Erbkrankheiten“ (5a) Assoziationen an Verbrechen zu, von denen sich die demokratischen Rechtsstaaten seit 1945 entschieden distanziert haben. Die „Genetische Beratung“ (a), die nach dem Wortlaut des Änderungsantrags als Mittel zur Verhinderung und schließlich „Ausmerzung“ seltener Krankheiten dienen soll, ist nicht ergebnisoffen und setzt Betroffene unter einen unverantwortlichen gesellschaftlichen Druck. Und schließlich ist die im Bericht Antonios Trakatellis’ intendierte „Auswahl gesunder Embryos vor der Implantation“ in Deutschland aus gutem Grund nicht erlaubt. Das in Deutschland geltende Verbot der Präimplantationsdiagnostik darf nicht durch eine Empfehlung des Europäischen Parlaments ausgehöhlt werden.
Der vollständige Brief an die deutschen Mitglieder des Europäischen Parlaments kann im Internet unter www.beb-ev.de im Bereich „Fachthemen“ heruntergeladen werden.
Der Bundesverband evangelische Behindertenhilfe e.V. ist ein
Fachverband im Diakonischen Werk der Evangelischen Kirche Deutschland.
Seine rund 600 Mitgliedseinrichtungen halten Angebote für mehr als 100
000 Menschen mit Behinderungen oder psychischen Erkrankungen aller
Altersstufen bereit. Damit deckt der BeB bundesweit annähernd 50
Prozent der Angebote der Behindertenhilfe sowie wesentliche Teile der
Sozialpsychiatrie ab. Als Zusammenschluss von evangelischen
Einrichtungen, Diensten und Initiativen fördert, unterstützt und
begleitet der BeB Menschen mit Behinderungen oder psychischer
Erkrankung und ihre Angehörigen.
Bundesverband evangelische Behindertenhilfe e.V. (BeB)
Pressesprecher: Dr. Thomas Schneider
Tel./Fax: 030/83001-274/-275, Mobil: 0160/ 90 24 26 75
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